Beginn der Schulpflicht
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Anmeldung an der Schule
Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten Sie als Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt der Stadt Monheim am Rhein. Darin werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Eltern sollen ihr Kind zur Anmeldung mitbringen.
Termine für die Anmeldung Im Pfingsterfeld:
Donnerstag, 02. November, 9-13 Uhr
Freitag, 03. November, 9-13 Uhr
Samstag, 04. November, 9-15 Uhr
Ausnahmslos alle Klassen der Grundschule im Pfingsterfeld werden als sogenannte „Rhythmisierte Ganztagsklassen" konzipiert. Bitte beachten Sie hierzu die erläuternde Rubrik „Häufig gestellten Fragen" (FAQ) auf dieser Seite.
Tag der Offenen Tür
Zum Beginn des Schuljahres 2023/24 ist die Schule im Neubau am Louise-Bourgeois-Platz 1 angekommen und hat dort den Unterrichtsbetrieb aufgenommen. Wenn Sie einen ersten Eindruck gewinnen möchten, laden wir Sie herzlich zu einem „Tag der Offenen Tür" in den Neubau ein.
Dafür haben wir folgenden Termin geplant:
Freitag, 20. Oktober 2023, 14-16 Uhr
Schulgebäude der Schule Im Pfingsterfeld
Louise-Bourgeois-Platz 1
Direkt im Anschluss ist eine Elterninformation in der Großen Halle / Mensa geplant. Diese dauert ca. eine Stunde, also bis 16 Uhr.
Damit die Erwachsenen sich in Ruhe informieren und Fragen stellen können, bieten wir zeitgleich eine Kinderbetreuung durch unser Personal an.
Aufnahmeentscheidung
Die Anmeldung an der Grundschule im Pfingsterfeld bedeutet noch nicht automatisch, dass Ihr Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.
Die Aufnahmeentscheidung aller Grundschulen in Monheim am Rhein fällt in der Regel Anfang Februar eines jeden Jahres. Sie werden per Post über die Entscheidung informiert.
Info Broschüre des Schulministerium „Die Grundschule in NRW"